Vor dem Bau eines Schwimmbeckens müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören die Wahl des idealen Standorts, die Genehmigungen der Baubehörde oder der Gemeinde und – falls Ihr Pool in problematischen oder unsicheren Bodenverhältnissen stehen soll – eine Beurteilung der Bodenverhältnisse durch fachkundige Experten.
Welchen Standort für das Pool?
Bei der Wahl des Standorts für Ihren Pool sollten Sie bedenken, dass die Sonneneinstrahlung die Betriebskosten des Pools beeinflusst. Am effektivsten lassen sich die Heizkosten senken, wenn Sie Ihren Pool an einem möglichst sonnigen und windgeschützten Platz im Garten aufstellen. Die Reinigung Ihres Pools ist viel einfacher, wenn Sie ihn am richtigen Ort aufstellen. Es ist besonders wichtig, einen Standort zu wählen, an dem es keine Pflanzen gibt, die viele Blätter oder Blüten abwerfen, da dies den Arbeitsaufwand für die Pflege Ihres Pools erheblich erhöht und möglicherweise sogar mehr Chemikalien erforderlich sind.
Wo soll man den Pool-Technikschacht bauen?
Der Standort der Schwimmbadtechnik kann je nach Bedingungen und Vorlieben von nebeneinander liegend mit einem Höhenunterschied von bis zu 1,5 Metern bis zu einem maximalen Abstand von 10 Metern variieren. Unabhängig vom Standort empfehlen wir, wenn ausreichend Platz vorhanden ist und die Bedingungen es zulassen, den Technikschacht direkt neben dem Pool zu bauen, um die Installation zu erleichtern und mögliche Kostenüberschreitungen aufgrund von Rohrleitungen und Fehlern zu reduzieren.
Muss man eine Baugenehmigung für das Pool einholen?
In Österreich gibt es viele Vorschriften, wenn es um den Bau eines Schwimmbeckens geht. Einige dieser Vorschriften gelten bundesweit, während andere von den Bundesländern erlassen werden, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
Schwimmbecken sind grundsätzlich anzeigepflichtig. In Österreich gibt es nicht in allen Bundesländern die gleichen Vorschriften für den Bau von Schwimmbädern. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt bei Ihrer Gemeinde zu erkundigen, ob es gesetzliche Bestimmungen gibt, die Sie vielleicht übersehen haben. Wenn Sie sich in einem bebauten Gebiet befinden, haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Gemeindebediensteten in der Regel in relativ kurzer Zeit Antworten auf lokale Planungs- und Bebauungsanfragen parat haben. Es besteht auch die Möglichkeit, sich mit anderen in der Nähe wohnenden Hausbesitzern oder mit Bauträgern in der Gegend zu beraten.
Sobald eine Poolfläche von 35 m² und Wassertiefe von 150 cm überschritten wird, gilt ein Schwimmbecken in der Regel als „groß“ und erfordert daher eine Baugenehmigung.